Behördliche Genehmigung und Vergabe der Leistungen
- Unterschrift der Mietverträge und Abschluss eines Generalunternehmervertrages um die Baukosten pauschal festzulegen.
- Detailplanung aufgrund der Ausstattungsbeschreibungen der Mieter und der Vorgaben des Investors.
- Beschluss der definitiven Ausführung des Projektes mit den Mietern.
- Fertigstellung der Einreichplanung.
- Ansuchen um Bau- und Betriebsstättengenehmigung.
- Verhandlung des bau- und gewerberechtlichen Verfahrens.
- Erteilung einer bau- und gewerberechtlichen Genehmigung durch die 1. Bauinstanz.
Ziel: Behördliche Genehmigung und Fixierung der Investitionskosten


