Bauphase
- Fixierung eines Bauzeitplans mit Generalunternehmer (im Folgenden kurz GU genannt) und Übergabe mit den Mietern.
- Abschluss bzw. Meldung der Versicherungen.
- Übergabe einer Zahlungsgarantie an den Generalunternehmer, im Gegenzug Erhalt einer Fertigstellungsgarantie.
- Beginn der Bauarbeiten
- Regelmäßige Baubesprechungen und Kontrolle der Einhaltung der Planung, der Ausstattungsbeschreibung und der gesetzlichen Auflagen.
- Ausnützung der Finanzierung nach vereinbartem Zahlungsplan.
- Fertigstellung und Übergabe an die Mieter. Endabnahme und bei Mangelfreiheit Freigabe der Schlussrechnung des Generalunternehmers gegen Vorlage einer Bankgarantie als Haftrücklass.
Ziel: Mangelfreie Übergabe der Immobilie an die Mieter
- zum vereinbarten Zeitpunkt und zu den fixierten Kosten.
- Überprüfung des Einsparungspotentials bei Verwaltung jeweils nach der Betriebskostenabrechnung.
Ziel: Erhalt des Wertes der Bausubstanz, des Erscheinungsbildes und Steigerung der Kundenzufriedenheit


